Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FÜR EFI WUPSI ON-DEMAND-SERVICE

WUPSI GMBH

Stand: 23.10.2023
 

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Vertragspartner

§ 3 Vertragsgegenstand

§ 4 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf

§ 5 Bediengebiete und Betriebszeiten

§ 6 Anspruch auf Beförderung

§ 7 Verhalten der Fahrgäste

§ 8 Einnehmen der Plätze

§ 9 Beförderungsentgelte, Tickets, deren Verkauf und Kontrolle

§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelten

§ 11 Mobilitätsgarantie

§ 12 Registrierung

§ 13 Buchung und Inanspruchnahme des On-Demand-Service

§ 14 Zahlungsweisen und Abrechnungen

§ 15 Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung

§ 16 Kündigung

§ 17 Datenschutz

§ 18 Fundsachen

§ 19 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der App

§ 20 Änderungen der App, der Dienste und der Nutzungsbedingungen

§ 21 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

 

Nutzungsbedingungen efi WUPSI ON-DEMAND-SERVICE

Die wupsi GmbH betreibt einen bedarfsgesteuerten Verkehr mit Kraftfahrzeugen, auch bekannt als On-Demand-Service, mit dem Namen „efi“. Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch den Anbieter Via erbracht. Der On-Demand-Service ist verkehrlich und tariflich in den Gemeinschaftstarif der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH integriert.


Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des On-Demand-Services sowie dessen Buchungsplattform bzw. –App. Die über die Telefonbuchung oder die Buchungsplattform bzw. „efi 2.0“-App gebuchten Beförderungsleistungen des On-Demand-Services unterliegen dem VRS-Gemeinschaftstarif. Die jeweils aktuelle Fassung des VRS-Gemeinschaftstarifs ist auf  VRS-Tarifbestimmungen einzusehen.        

Für die Nutzung der „efi“ kommen die Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) insoweit zur Anwendung, als im Folgenden nichts Anderes geregelt ist.

 

§ 1 Geltungsbereich

(1)         Die Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für den On-Demand-Service der wupsi GmbH innerhalb der unter § 5 festgelegten Bedienungsgebiete sowie unter Berücksichtigung der dort angegebenen Betriebszeiten.

(2)         Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3)         Soweit es in den nachfolgenden Nutzungsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS-Gemeinschaftstarif) und die dort enthaltenen NRW-Beförderungsbedingungen.

 

§ 2 Vertragspartner

(1)         Vertragspartner des Fahrgastes ist die wupsi GmbH, Borsigstr. 18 in 51381 Leverkusen (im Folgenden „wupsi“ genannt).

(2)          Zur Durchführung des On-Demand-Services bedient sich die wupsi eines Dienstleisters, der für die Bereitstellung der Fahrtberechtigung und Buchung des On-Demand-Services sowie für das Forderungsmanagement aus den Ticketkäufen über die efi 2.0-App verantwortlich ist.

  • Die App, über die den Kunden und Nutzern des On-Demand-Service auch die Fahrtberechtigung zur Verfügung gestellt wird, wird von Via als Service-Plattform für den On-Demand-Verkehr bereitgestellt. Über das Medium efi 2.0-App stellt die wupsi den Kunden / Nutzern / Fahrgästen Verkehrsdienstleistungen und Serviceleistungen zu diesen Verkehrsdienstleistungen (wie z.B. Fahrplanauskünfte, Tarifauskünfte, Verbindungssuche) zur Verfügung.
  • Die Erbringung der Beförderungsdienstleistung, sowie der Kundensupport (z.B. bei telefonischen Buchungen) erfolgt durch Via.
  • Das Forderungsmanagement bzw. der Einzug der Forderungen aus den Ticketkäufen über die App erfolgt durch die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72 in 65760 Eschborn (im Folgenden „LOGPAY“ genannt).

§ 2 (1) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von diesen Kooperationen unberührt.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

(1)         Das Angebot erlaubt registrierten Fahrgästen, über die App oder per Telefonbuchung Fahrtwünsche anzugeben und konkrete Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten werden mit geeigneten Fahrzeugen durchgeführt und potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Sie beginnen stets an virtuellen Haltestellen oder (Bus-) Haltestellen und enden stets an virtuellen Haltestellen, (Bus-) Haltestellen gemäß § 7 (1).

Voraussetzung zur Buchung über die App und über die Rufnummer ist die Registrierung der Fahrgäste gem. § 12 mit Angabe eines Zahlungsmittels gemäß § 14.

(2)         Die telefonische Buchung über die aus dem deutschen Festnetz zur Verfügung gestellte Rufnummer 02171 5007-555 (Ortstarif aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen) ist möglich.

(3)         Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im AppleStore sowie im GooglePlay Store unentgeltlich erworben werden. Die Kosten für das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren trägt der Fahrgast.

(4)         Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der efi 2.0-App. Die wupsi und ihre Partner sind bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

(5)         Aus wichtigem Grund behalten sich wupsi und Via vor, die efi 2.0-App jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. aus Wartungsgründen oder zur Integration des Angebotes in bereits bestehende Apps. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

(6)         Die efi 2.0-App ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Die Fahrtberechtigung gilt lediglich für Fahrten mit efi. Weitere Informationen können den häufig gestellten Fragen (FAQ) entnommen werden.

 

§ 4 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf

Ein Vertrag zwischen der wupsi und dem Fahrgast kommt dadurch zustande, dass die wupsi das Vertragsangebot des Fahrgastes nach Eingabe der geforderten Kundendaten über die efi 2.0-App gemäß § 12 der Nutzungsbedingungen bzw. im KundenCenter nach vollständiger Registrierung annimmt. Im Einzelfall behält sich die wupsi vor, das Vertragsangebot des Fahrgastes abzulehnen.

Der Kaufpreis für die Fahrtberechtigung / das Ticket wird bei Buchung der Fahrt fällig.

Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die wupsi davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für den On-Demand-Service, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (§126b BGB) - z.B. per Brief, Fax, E-Mail - oder jederzeit durch Löschung des Kundenkontos in der efi 2.0-App, bei Registrierung in einem KundenCenter vor Ort im KundenCenter, widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung zum On-Demand-Service). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246c in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312d Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der schriftliche Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:


wupsi GmbH
Borsigstr. 18
51381 Leverkusen
E-Mail: efi@wupsi.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bis dahin beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die 30-Tage-Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung und bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

 

§ 5 Bediengebiete und Betriebszeiten

(1)         Der On-Demand-Service wird in Teilen Leverkusens zu tagesabhängigen Betriebszeiten zur Verfügung gestellt (Gebiet 1). Mehr Informationen unter: efi.wupsi.de. Das jeweils aktuelle Bediengebiet des On-Demand-Service ist zudem in der efi 2.0-App eingepflegt und kann auf diese Weise vom Kunden / Nutzer / Fahrgast eingesehen werden.

(2)         Der On-Demand-Service wird in der gesamten Gemeinde Odenthal, dem Ortsteil Bechen in Kürten sowie dem Ortsteil Dabringhausen in Wermelskirchen zu tagesabhängigen Betriebszeiten zur Verfügung gestellt (Gebiet 2). Mehr Informationen unter: efi.wupsi.de. Das jeweils aktuelle Bediengebiet des On-Demand-Service ist zudem in der efi 2.0-App eingepflegt und kann auf diese Weise vom Kunden / Nutzer / Fahrgast eingesehen werden.

(3)         Gebiet 1: Die Betriebszeit ist montags – freitags außer an Feiertagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die Betriebszeit ist samstags und sonntags sowie an Feiertagen von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr.       

(4)         Gebiet 2: Die Betriebszeit ist montags bis freitags außer an Feiertagen von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr. 
Die Betriebszeit ist samstags und sonntags sowie an Feiertagen von 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr. 

(5)         Es sind nur Fahrten innerhalb des jeweils aktuellen Bediengebiets des On-Demand-Service möglich. Außerhalb dieser Bediengebiete und Betriebszeiten sowie für Fahrten zwischen den Bediengebieten ist keine Nutzung des On-Demand-Service möglich.

 

§ 6 Anspruch auf Beförderung

(1)         Ergänzend zu Kapitel 13.4 – „Integration des On-Demand-Verkehrs“ in den Tarifbestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifs gilt: Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn und soweit der On-Demand-Service der wupsi über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt vom Buchungssystem bestätigt wurden.

(2)         Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem On-Demand-Service verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung innerhalb der prognostizierten Fahrtzeit.

(3)         Für Sachen und Tiere besteht ein Anspruch auf Mitnahme gemäß Kapitel 9.3 – „Besondere Beförderungsregelungen: Tiere“ und Kapitel 9.6 – „Besondere Beförderungsregelungen: Sonstige Gegenstände“ der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW des VRS-Gemeinschaftstarifes nur insoweit, als diese durch §6, sowie die nachfolgenden §§7 und 8 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) des On-Demand-Services der wupsi nicht geändert oder eingeschränkt werden.

(4)         Abweichend von Kapitel 9.4 – „Besondere Beförderungs-regelungen: Fahrräder“, 9.5 – „Besondere Beförderungsregelungen: E-Scooter“ und Kapitel 9.6 – „Besondere Beförderungsregelungen: Sonstige Gegenstände“ der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW des VRS-Gemeinschaftstarifes ist es Fahrgästen untersagt Fahrräder, E-Scooter oder Kinderwagen mitzunehmen.

(5)         Eine Mitnahme / Beförderung von Haustieren ist in der Erbringung von Beförderungsleistungen im Rahmen des On-Demand-Service eingesetzten Fahrzeuge möglich, solange die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. D.h. Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die keine Sitzplätze blockieren dürfen. In Ausnahme hierzu dürfen Assistenztiere mitgenommen / befördert werden. Assistenztiere sind Tiere, die für Aufgaben zur Unterstützung behinderter Menschen speziell geschult wurden, wie z.B. Blindenführhunde.

Ein Anspruch auf die Mitnahme von Tieren besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

(6)        Handgepäckstücke werden unentgeltlich mitgenommen / befördert. Es gilt eine Begrenzung von maximal 1 Handgepäckstück (Größe max. 55 cm x 40 cm x 20 cm, Gewicht max. 8 kg) pro Person.

Ein Anspruch auf die Mitnahme von größeren Gepäckstücken besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Gepäckstücke zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.     
(7)         Die Beförderung eines Minderjährigen ist vor Vollendung des 6. Lebensjahrs nur in Begleitung einer dafür geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson möglich. Der bzw. die Erziehungsberechtigte bleiben für die Aufsicht des Minderjährigen in diesen Fällen verantwortlich. Die wupsi GmbH schließt eine Aufsichtspflicht durch das Fahrpersonal der efi explizit aus.

(8)         Personen im Alter von 6 bis 13 Jahren können mit aktueller Einwilligungserklärung der Eltern auch ohne Begleitung befördert werden.

(9)         Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren können mit aktueller Einwilligungserklärung der Eltern auch ohne Begleitung befördert werden. Personen ab 14 Jahren können ein eigenes Nutzerkonto mit Einwilligung der Eltern einrichten und Fahrten selbstständig buchen. Wird kein ÖPNV-Ticket im Nutzerkonto hinterlegt, kann Fahrtguthaben in den KundenCentern erworben werden.

(10)       Die aktuelle Einwilligungserklärung zur Buchung bzw. Beförderung des Minderjährigen ohne Begleitperson ist dem Fahrpersonal jederzeit auf Aufforderung formlos und in Schriftform nachzuweisen. Eine Einwilligungserklärung gilt als aktuell, wenn deren Ausstellung zum Zeitpunkt der Fahrt nicht länger als 14 Tage zurückliegt.

(11)       Das Fahrpersonal hat das Recht, Altersnachweise (gültige Lichtbildausweise) von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn weder Altersnachweis noch eine aktuelle Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.

(12)       Die Beförderung Schwerbehinderter sowie deren Begleitpersonen, Führhunde, orthopädische Hilfsmittel und Handgepäck richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Teil 3, Kapitel 13, §§ 228 ff) in der jeweils geltenden Fassung.

(13)       Abweichend von Kapitel 7.2.2.1 – „MonatsTickets im Abonnement“, ff. der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW des VRS-Gemeinschaftstarifes greift die Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und Fahrrads, montags bis freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages, sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig nicht. Ebenso gilt die Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu drei Kindern / Jugendlichen von sechs Jahren bis einschließlich 14 Jahre von montags bis freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig für Abonnements und JobTickets bei der Nutzung des On-Demand-Services nicht. Stattdessen gelangen insoweit jeweils die Reglungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Anwendung.

(14)       Pro Fahrt kann maximal ein Fahrgast im Rollstuhl mitgenommen werden. Bucht ein Rollstuhlfahrer den Service, muss er dies bereits bei der Buchung bzw. bei der Registrierung angeben. Das System sperrt die Fahrt dann automatisch für weitere Rollstuhlfahrgäste. Reguläre Rollstühle können mit dem On-Demand-Service der wupsi befördert werden. Rollstuhlfahrer gelangen über eine Rampe in das Fahrzeug – auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal beim Ein- und Aussteigen. Elektromobile (u.a. Elektro-Scooter, elektrische Rollstühle) können nicht mitgenommen/befördert werden.

 

§ 7 Verhalten der Fahrgäste

(1)         Ergänzend zu Kapitel 3 – „Verhalten der Fahrgäste“ der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW des VRS-Gemeinschaftstarifes dürfen die Fahrgäste die Verkehrsmittel nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen virtuellen Haltestellen oder (Bus-) Haltestellen betreten und an virtuellen Haltestellen, Bushaltestellen verlassen. Die Beförderung ist nur zu den für den On-Demand-Service der wupsi vorgesehenen Betriebszeiten möglich.

(2)         Dem Fahrgast, der in das Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) ein- oder aus diesem aussteigt, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten.

Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-)Haltestellen – neben dem Zugewinn an Mobilität für die Nutzer / Fahrgäste – dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Fahrgäste, Wartehäuschen und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-)Haltestelle vorzufinden sind.

(3)         Bei leicht zu beseitigenden Verunreinigungen des Fahrzeugs stellt die wupsi GmbH dem Kunden die Kosten zur Beseitigung der Verunreinigung, mindestens aber 50,00 € in Rechnung. Eine leicht zu beseitigende Verunreinigung liegt insbesondere bei der Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums durch Speisen und/oder Flüssigkeiten oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot im Fahrzeug vor. 

(4)         Bei schwer zu beseitigenden Verunreinigungen des Fahrzeugs stellt die wupsi GmbH dem Kunden die Kosten zur Beseitigung der Verunreinigung, mindestens aber 150,00 € in Rechnung. Eine schwer zu beseitigende Verunreinigung liegt insbesondere bei der erheblichen Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums durch klebrige Speisen und/oder Getränke vor.

(5)         Sofern eine zusätzliche Tiefenreinigung und/oder Desinfektion des Fahrzeugs notwendig wird, erhöht sich der in den vorherigen Absätzen genannte Betrag um die dafür anfallenden Kosten, mindestens aber um 75,00 €. Eine Tiefenreinigung und/oder Desinfektion des Fahrzeugs wird insbesondere notwendig zur Beseitigung von stark riechenden Flüssigkeiten, alkoholischen Getränken und/oder Erbrochenem.

(6)         In den Fahrzeugen dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert oder in geöffneten Behältnissen mitgeführt werden.

(7)         Dem Fahrer steht es zu, die Beförderung eines Nutzers zu verweigern oder die Beförderung des Nutzers vorzeitig zu beenden, wenn der Verdacht auf Verletzung der Beförderungsbedingungen besteht sowie bei starker Alkoholisierung des Nutzers oder wenn durch die Beförderung des Nutzers eine Gefahr für die Sicherheit bzw. eine sonstige Belästigung des Fahrers oder der übrigen Fahrgäste besteht.

Diese Regelung gilt zwischen wupsi und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast im Rahmen des On-Demand-Service efi unbeschadet davon, ob die wupsi die Beförderungsleistungen selbst erbringt, oder zu diesem Zweck Subauftragnehmer bzw. deren Fahrzeuge einsetzt.

 

§ 8 Einnehmen der Plätze

(1)         Abweichend zu Kapitel 3.1 – „Rechte der Fahrgäste“ der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW des VRS-Gemeinschaftstarifes erfolgt die Beförderung des Fahrgastes im On-Demand-Service ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Verkehrsmittels. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Verkehrsmittel.

(2)         Die im Fahrzeug vorhandenen und somit gemäß § 21a StVO vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt angelegt sein.

(3)         Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres oder dem Erreichen einer Mindestgröße von 1,50 m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz gemäß § 21 (1a) StVO). Kleinkinder werden nur mit dem jeweils gesetzlich zulässigen Kindersitz befördert. Bei der Buchung ist anzugeben, ob ein Kindersitz benötigt wird.

Jedes efi-Fahrzeug verfügt über eine Sitzerhöhung für Kinder ab einer Größe von 1,25m und maximal einen Kindersitz der Gruppe 1/2/3 9-36kg. Andere oder weitere Kindersitze müssen vom Fahrgast mitgebracht werden.

Ist wegen fehlender Angaben bei der Buchung keine Sitzerhöhung oder kein Kindersitz mehr verfügbar oder hat der Nutzer keinen notwendigen Kindersitz mitgebracht, so kann der Fahrer die Beförderung des Kindes verweigern.

 

§ 9 Beförderungsentgelte, Tickets, deren Verkauf und Kontrolle

(1)         Die Nutzung des On-Demand-Service erfordert den Besitz eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweises, mindestens der Preisstufe 1a, oder ein in der App gekauftes Ticket gemäß der jeweils aktuellen Fassung des VRS-Gemeinschaftstarifs.

(2)         Der in der App erworbene Fahrausweis gilt lediglich für den On-Demand-Verkehr unter Berücksichtigung des VRS-Gemeinschaftstarifes.

(3)         In der efi 2.0-App können Fahrausweise zur Nutzung von efi - analog zur Preisstufe 1a, 2a, 2b und 3 des VRS-Tarifs - zur Nutzung des On-Demand-Angebots mittels der dort verfügbaren Zahlungsmodalitäten nach § 14 Abs. 8 im Zuge des Buchungsvorgangs erworben werden. Sie werden dem Kunden über die efi 2.0-App auf seinem Smartphone bereitgestellt.

(4)         Bereits erworbene und gültige VRS-Tickets behalten ihre Gültigkeit für den On-Demand-Service.

(5)         Beim Einsteigen muss der Fahrgast den gültigen Fahrausweis vorweisen.

(6)         Das Lösen eines Tickets im Fahrzeug ist im Rahmen des On-Demand-Service nicht möglich.

(7)         Fahrgäste zeigen nach Aufforderung durch den Fahrer das mobile Endgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vor. Der Nutzer hat bei einer Kontrolle auf Verlangen das Ticket mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.

(8)         Kann der Nachweis der ordnungsgemäßen Fahrtbuchung bei der Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.), liegt keine gültige Buchung vor. In diesen Fällen ist eine Beförderung ausgeschlossen.

 

§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelten

Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen Nichterscheinen (No-Show) trotz Buchung sind nicht möglich. Der Punkt 13.2 „Nutzung von EC- und IC-Zügen der Deutschen Bahn AG“ der Tarifbestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifes gilt nicht.

 

§ 11 Mobilitätsgarantie

Es besteht kein Anspruch im Rahmen der Kapitel 11 – „Mobilitätsgarantie“ der Beförderungsbedingungen des VRS-Gemeinschaftstarifes. Bei an eine Fahrt mit dem On-Demand-Service der wupsi anschließender Nutzung von wupsi/VRS-Anschlussverbindungen ergibt sich aus einer Verspätung aus der On-Demand-Fahrt bei Weiterfahrt mit VRS-Tickets ebenfalls kein Anspruch aus Kapitel 12 – „Fahrgastrechte“ der Beförderungsbedingungen des VRS-Gemeinschaftstarifes.

 

§ 12 Registrierung

(1)         Um ein Kundenkonto über die efi 2.0-App eröffnen zu können, müssen Fahrgäste die App im Apple Store oder Google Play Store herunterladen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten

  • der Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)
  • eine Mobiltelefonnummer,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • ggf. vor der ersten Buchung: eine Kreditkarte, eine Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren) oder ein PayPal-Konto.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen unter § 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine Angabe von Zahlungsmitteln sind für den Abschluss der Registrierung nicht zwingend erforderlich. Vielmehr können diese Daten vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt hinterlegt werden.

(2)         Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Kunde / Nutzer / Fahrgast mit den vorliegenden AGBs, den aktuellen Datenschutzhinweisen gemäß § 17 geführten, und den Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifs ausdrücklich einverstanden. Optional kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast auswählen, ob er über Sonderangebote, Rabatte und Befragungen informiert werden und die Quittungen per E-Mail erhalten möchte.  

(3)         Der Fahrgast ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens der wupsi angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.

(4)         Der Fahrgast ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über die efi 2.0-App, bei Registrierung in einem KundenCenter vor Ort im KundenCenter, zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten und auf seine E-Mail-Adresse.

(5)         Kommt der Kunde / Nutzer / Fahrgast seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die wupsi berechtigt, dem Kunden / Nutzer / Fahrgast den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand / Schaden in Rechnung zu stellen. Die wupsi ist weiterhin berechtigt, den Fahrgast von der Nutzung/Inanspruchnahme des On-Demand-Services auszuschließen.

(6)         Der Fahrgast hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der efi 2.0-App sowie für die Buchung des On-Demand-Services, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons zum Zwecke der Ticketkontrolle während der Fahrt.

(7)         Eine telefonische Buchung ist nur nach vorheriger Registrierung und dem Anlegen eines Benutzerkontos im KundenCenter der wupsi möglich. Eine schriftliche Registrierung ist in den wupsi KundenCentern möglich.

Die Registrierung im KundenCenter erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:

  • Vor- und Zuname
  • eine (Mobil)telefonnummer,
  • Wohnadresse oder eine persönliche E-Mail-Adresse

Für telefonische Buchungen kann die Hinterlegung eines ausreichenden Guthabens notwendig sein.

(8)         Die Registrierung ist in deutscher und englischer Sprache möglich.

(9)         Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine Registrierung. Die wupsi behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos aus berechtigtem Grund abzulehnen. Ein berechtigter Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn:

  • die wupsi annehmen kann, dass der Nutzer falsche Angaben gemacht hat,
  • der Nutzer gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt,
  • oder wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass sich der Nutzer nicht vertragsgemäß verhalten wird.

 

§ 13 Buchung und Inanspruchnahme des On-Demand-Service

(1)         Die Buchung des On-Demand-Service erfolgt entweder telefonisch (unter Angabe des gewünschten Abholortes und Zielortes, des Namens / Vornamens sowie einer Mobiltelefonnummer des Fahrgastes) über die Rufnummer 02171 5007-555 oder über das Kundenkonto des Kunden / Nutzers / Fahrgastes in der efi 2.0-App.

(2)         Die efi 2.0-App ermöglicht Kunden / Nutzern / Fahrgästen, Beförderungsleistungen (Fahrten) anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort und die gewünschte Abfahrts- oder Ankunftszeit sind in der Suchmaske einzugeben.

(3)         Die Buchungsbestätigung in der efi 2.0-App und optional per Mail zeigt dem Fahrgast neben dem Vornamen des Fahrers weitere wichtige Informationen wie die Abfahrtszeit und die (virtuelle) Abhol-Haltestelle sowie (virtuelle) Ziel-Haltestelle an. Nach erfolgreicher Buchung kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast in der Buchungsbestätigung den Buchungscode abrufen, welcher beim Einstieg in das Fahrzeug vom Fahrer abgeglichen wird.

(4)         Dem Fahrer werden anschließend die zur Beförderung notwendigen Informationen zum Fahrgast übermittelt: Vor- und Nachname.  Abhol- und Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen, und ggf. Hinweise zu Kindersitzen oder bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z.B. Rollstuhl.

(5)         Wenn ein Kunde / Nutzer / Fahrgast eine Buchung für sich und weitere Personen vornimmt, muss die Anzahl der zu befördernden Personen aus tariflichen wie auch organisatorischen Gründen zwingend angeben werden. Wird die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

(6)         Telefonische Buchungen können in den Bedienzeiten durchgeführt werden.

(7)         Der Kunde gibt mit der Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrags ab. Dieses nimmt die wupsi GmbH mit dem Versenden der Buchungsbestätigung an. Durch die Buchung des Kunden kommt ein wirksamer, kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande.       

(8)         Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Fahrgastes ist gemäß § 7 (1) nicht möglich.    

(9)         Die in der App angegebene bzw. telefonisch mitgeteilte Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

(10)       Die Stornierung einer Buchung über die App und über die Rufnummer 02171 5007-555 ist kostenfrei.

(11)       Es entstehen keine Kosten, wenn eine von der App systemseitig vorgenommene Buchung storniert wird.

(12)       Bei Nicht-Erscheinen nach bestätigter Buchung („No Shows“) behält sich die wupsi vor, je Nicht-Erscheinen am Abholort, eine No Show-Gebühr in Höhe des vollen Fahrtpreises zu erheben. Des Weiteren können wiederholte Stornierungen und No Shows zur Aussetzung und Löschung des Nutzerkontos des Fahrgastes führen. Dies liegt in alleinigem Ermessen der wupsi.

(13)       Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort pünktlich zum Abholzeitpunkt erreicht. Der Fahrer wartet bis zu 1 Minute auf den Kunden. Darüber hinaus besteht keine Wartepflicht seitens des On-Demand-Services.

(14)       Über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können aus wichtigem Grund von der wupsi storniert werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein, es sei denn dies würde zu einer nur unwesentlichen Verspätung führen. Die Kündigung wird dem Nutzer in der App angezeigt.

(15)       Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung des On-Demand-Service. Die wupsi behält sich die Aussetzung und Löschung des Nutzerkontos des Fahrgastes aus berechtigtem Grund vor. Dies liegt in alleinigem Ermessen der wupsi. Ein berechtigter Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn:

  • die wupsi annehmen kann, dass der Nutzer falsche Angaben gemacht hat,
  • der Nutzer gegen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt.     

 

§ 14 Zahlungsweisen und Abrechnungen

(1)         Die wupsi bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (efi 2.0-App) des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).

(2)         Der Einzug der Entgeltforderung für die über die efi 2.0-App erworbenen Tickets zur Nutzung des On-Demand-Service erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(3)         Um den e-Payment-Service der LOGPAY nutzen zu können, muss sich der Fahrgast unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei efi registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschte Zahlart
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

(4)         Der Kunde / Nutzer / Fahrgast verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich über die efi 2.0-App zu ändern. Kommt der Kunde / Nutzer / Fahrgast seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY als Drittbegünstigter berechtigt, den Kunden / Nutzer / Fahrgast mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

(5)         Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle digitalen Zahlverfahren stehen uneingeschränkt nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

(6)         Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige können die übrigen Zahlenarten aber ebenfalls nutzen, wenn und soweit diese Nutzung mit Zustimmung des oder der Erziehungsberechtigen erfolgt. Der Minderjährige versichert mit der Angabe der Zahlungsart, dass die notwendige Zustimmung seines Erziehungsberechtigten vorliegt.

(7)         Ist der Fahrgast zum Zeitpunkt der Anmeldung beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht die wupsi davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

(8)         Zahlarten und Abrechnung: Der Kunde / Nutzer / Fahrgast kann für Buchungen über die efi 2.0-App im Zuge der Registrierung bzw. des Ticketkaufes zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) (§14 (10))
  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren (§14 (11))
  • Zahlung per PayPal (§14 (12))
  • Zahlung per Guthaben/Prepaid (§14 (13))   

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Fahrgasts zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

(9)         Zahlung per Einzug: Der Einzug der Forderung über das SEPA - Lastschriftverfahren oder über die Kreditkarte erfolgt durch LOGPAYY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets (Fahrausweises). Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Fahrgastes. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(10)       Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express […])
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

 (11)   Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(12)       Zahlung per PayPal: Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

(13)       Zahlung per Guthaben:

Kunden können in den KundenCentern der wupsi Guthaben für ihr efi-Nutzerkonto erwerben. Das Guthaben wird über die Mitarbeiter auf das Nutzerkonto geladen und ist ausschließlich für den On-Demand-Service gültig. Bei telefonischer Buchung des On-Demand-Services erfolgt die Zahlung ausschließlich über zuvor erworbenes Guthaben. Der Mitarbeiter am Telefon wird vom Kunden dazu berechtigt, das Guthaben als Zahlungsart auszuwählen und zu belasten.

(14)       Kommt es zu Schwierigkeiten in der Zahlungsabwicklung oder Rückständen, behält sich die wupsi ausdrücklich vor, einzelne Zahlarten oder das gesamte Benutzerkonto des Kunden solange zu sperren, bis die offenen Beträge wieder ausgeglichen werden.

§ 15 Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung

(1)         Die wupsi haftet für dem Kunden / Nutzer / Fahrgast entstandene Schäden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der wupsi zurückzuführen sind.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die wupsi nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der wupsi auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden / Nutzer / Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der wupsi.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2)         Die wupsi übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Buchungssystems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des On-Demand-Services führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des On-Demand-Services entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(3)         Die wupsi übernimmt gegenüber den Kunden / Nutzern / Fahrgästen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, das Kunden / Nutzer / Fahrgäste die efi 2.0-App entgegen der §§ 19 und 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, verändern oder manipulieren.

 

§ 16 Kündigung

(1)         Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Fahrgast die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software zur efi 2.0-App unverzüglich zu löschen. Die wupsi wird den Zugang zum Kunden- / Nutzerkonto des Fahrgastes unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzer / Fahrgastes nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen.

(2)         Die wupsi ist berechtigt, Kunden- / Nutzerkonten über die seit 24 Monaten keine Aktion stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Fahrgastes nach erfolgter Kündigung zu löschen.   

(3)         Eine Auszahlung von Aktionscodes aus Werbe-/Promoaktionen in bar oder eine rückwirkende Anrechnung auf bereits getätigte Fahrten mit efi ist im Rahmen einer Kündigung nicht möglich. Auch können die Guthaben und Aktionscodes nicht auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden.

 

§ 17 Datenschutz

Die wupsi und ihre Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Fahrgastes sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der fahrgastseitigen Nutzung des On-Demand-Services. Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht.

Informationen und Hinweise zum Datenschutz können hier eingesehen werden: https://efi.wupsi.de/datenschutz

 

§ 18 Fundsachen

(1)         Bei Verlust eines Gegenstandes im efi-Fahrzeug ist der Kundensupport unter der 02171 5007-555 oder unter efi@wupsi.de  zu benachrichtigen. Eine Haftung bei Verlust von Gegenständen in den efi-Fahrzeugen besteht nicht.

(2)       Verlustgegenstände werden von den Fahrern eingesammelt, dokumentiert und an folgende wupsi-KundenCenter weitergegeben:

wupsi-Hauptverwaltung 
Borsigstraße 18
51381 Leverkusen                       
Öffnungszeiten:
Mo-Do   8:00 - 17:00 Uhr
Fr          8:00 - 13:00 Uhr

Busbahnhof Bergisch Gladbach        
Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße
51465 Bergisch Gladbach                       
Öffnungszeiten:
Mo-Fr     7:30 - 18:00 Uhr
Sa        9:00 - 14:00 Uhr

Besitzer können Verlustgegenstände, welche entsprechend weitergegeben wurden, in den o.g. KundenCentern abholen.

 

§ 19 Urheberrechtliche Nutzungsrechte an der App

(1)         Die App unterliegt dem geltenden Urheberrecht.  

(2)         Es besteht kein Nutzungsrecht des Kunden / Nutzung / Fahrgastes an den geistigen Eigentumsrechten in Zusammenhang mit der App oder Teilen davon, insbesondere auch nicht an allen in der App verwendeten oder damit zusammenhängenden Logos, Warenzeichen und Marken von der wupsi, VRS, Via, LOGPAY und PayPal, es sei denn, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist hierzu etwas Anderes geregelt.

(3)         Der Nutzer erhält das für die Nutzung der App erforderliche, nicht ausschließliche und zeitlich begrenze, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der App nach Maßgabe dieser AGB. Die vertragsgemäße Nutzung erstreckt sich auch auf die für das Laden, Speichern und Anzeigen der App erforderlichen flüchtigen Vervielfältigungen. Das Bearbeiten der App ist nur innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen gestattet; eine Mängelbeseitigung von Mängeln in der App durch den Nutzer oder durch vom Nutzer beauftragte Dritte ist nicht gestattet.

(4)         Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung der App, von Bildern in der App, von „Screenshots“ der Benutzeroberfläche der App oder sonstigen Inhalten ist nicht gestattet. Das Vermieten, Veräußern oder sonstige Zugänglichmachen der App ist untersagt.

(5)         Dem Nutzer stehen keine weiterreichenden Nutzungs- und Verwertungsrechte an der App als die in Abs. 1 bezeichneten Rechte zu.

(6)         Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen führen zur Unwirksamkeit der in Abs. 1 erteilten Nutzungsrechte. Der Nutzer hat in diesem Fall die App und sämtliche Kopien unverzüglich zu löschen.

(7)         Bestimmte Materialen, die zum Download von oder mittels der efi 2.0-App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die efi 2.0-App enthält Inhalte von wupsi-Lizenzgebern, insbesondere Via, LogPay und PayPal. Kunden / Nutzer / Fahrgäste dürfen diese zugänglichen Inhalte (insbesondere Logos, Marken- und Warenzeichen) nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen. Ein Anfertigen von Screenshots oder Ausdrucken zu persönlichen Zwecken im Rahmen der Nutzung des On-Demand-Service ist hiervon ausgenommen.

 

§ 20 Änderungen der App, der Dienste und der Nutzungsbedingungen

(1)         Die wupsi ist berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den On-Demand-Service nach eigenem Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service.

(2)         Die wupsi ist ferner berechtigt, die App nicht mehr anzubieten und den On-Demand-Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.

(3)         Die wupsi behält sich ferner vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Nutzer hat die Möglichkeit, einer Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer trotz Mitteilung und Benachrichtigung über die Änderungen nicht ausdrücklich innerhalb der Änderungsfrist, so gilt eine weitere Nutzung der App und des On-Demand-Service als Einverständnis mit den neuen Nutzungsbedingungen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen oder einem Teil der Änderungen, so gilt dies als seine Kündigung seines Nutzerkontos.

(4)         Über Änderungen nach den Ziffern (1) bis (3) informiert die wupsi die Nutzer in Textform.

(5)         Der Kunde / Nutzer / Fahrgast darf die efi 2.0-App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrags und den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Zwecke nutzen. Die Nutzung hat in einer Art und Weise zu erfolgen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Der Kunde / Nutzer / Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Programminhalte der App verändern oder manipulieren. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der efi 2.0-App umgehen oder verändern.

 

§ 21 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

(1)         Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden. 

(2)         Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)         Gerichtsstand für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der efi 2.0-App und mit dem On-Demand-Service ist, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt, Leverkusen.

(4)         Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kunden / Nutzer / Fahrgast in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als vom Fahrgast genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Fahrgast in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.   

(5)         Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Fahrgast einschließlich dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.